Durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 darf der Einnahmen-Ausgaben-Rechner Zuschüsse, die er von öffentlichen Stellen erhält,in das Jahr geben, für welches ihm diese Förderung zusteht.Daruch wird vermieden, dass man im Jahr des Zuflusses der Förderung Steuern zahlt, aber im Jahr der Ausgaben einen Verlust erzielt.(ab der Veranlagung 2011) |