Aufgepasst: Steuertipp für alle StudentInnen! Studierende können sämtliche Aufwendungen, die mit dem Studium in Zusammenhang stehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Darunter fallen z.B. Studiengebühren, Bücher, Skripten, Kosten für PC, usw. Das Tolle ist: Die Ausgaben sind auch dann absetzbar, wenn die ausgeübte Tätigkeit mit dem Studium nicht im Zusammenhang steht. Somit kann auch der taxifahrende BWL Student steuermindernde Werbungskosten geltend machen! |