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21.11.2014 - Gewinnfreibetrag 2014
www.steuerberater.at - Link

Der durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelte Gewinn kann durch den Gewinnfreibetrag nochmals gesenkt und somit die Steuerbelastung optimiert werden. Durch diese steuerliche Begünstigung  kann vom vorläufig ermittelten Gewinn zusätzlich 13 Prozent als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Der Gewinnfreibetrag besteht dabei aus 2 Teilen:

  • Grundfreibetrag: Dieser wird ohne Investitionserfordernis automatisch berücksichtigt. Der Grundfreibetrag steht bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro zu und beträgt daher bis zu 3.900 Euro.
  • Investitionsbedingten Gewinnfreibetrag: Bei Gewinnen über 30.000 Euro müssen Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden, um den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können.

Seit dem Jahr 2013 wurde dieser Gewinnfreibetrag staffelweise reduziert und beträgt für:

  • Gewinne bis zu 175.000 Euro: 13 Prozent
  • die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent
  • die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent

Für Gewinne über 580.000 Euro steht ab dem Jahr 2013 kein Gewinnfreibetrag mehr zu.

Beträgt der Gewinn mehr als 30.000 Euro und weniger als 580.000 Euro, kann innerhalb dieser Spanne der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Die Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft oder hergestellt werden. Dieser Gewinnfreibetrag steht dann in der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der begünstigten Wirtschaftsgüter zur Verfügung und kann im Jahr der Anschaffung und Herstellung geltend gemacht werden.

Bei körperlichen Wirtschaftsgütern wird die Absetzung für Abnutzung durch den Gewinnfreibetrag nicht berührt und steht unabhängig in voller Höhe zu.

Begünstigte Wirtschaftsgüter

  • Körperliche, abnutzbare und ungebrauchte Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren
  • Wohnbauanleihen (ab Anschaffung mindestens 4 Jahre dem Betrieb gewidmet)

Nicht begünstigt sind

  • Wertpapiere
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter die sofort abgesetzt werden
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Pkw und Kombi (ausgenommen Fahrschulfahrzeuge und Taxis)

Beispiel:

  Unternehmen 1 Unternehmen 2 Unternehmen 3
Gewinn vor GFB -15.000 55.000 255.000
Höchstmöglicher GFB 0 7.150 28.350
Grundfreibetrag 0 3.900 3.900
Möglicher Investitionsbedingter GFB 0 3.250 24.450
Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter 5.500 8.500 22.000
Investitionsbedingter GFB 0 3.250 22.000
GFB gesamt 0 7.150 25.900
Gewinn endgültig -15.000 47.850 229.100
Dieser Beitrag wurde verfasst von:
Mag. Weiß Veronika
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