Wie Sie möglicherweise über die Medien vernommen haben, wird ab 01.01.2016 die Kapitalertragsteuer von den aktuellen 25% auf 27,5% erhöht.
Daher empfehlen wir, geplante Gewinnausschüttungen bis spätestens 31.12.2015 (Valutadatum der Banküberweisung) vorzunehmen. Gewinnausschüttungen bedürfen einer Kapitalertragsteueranmeldung binnen 7 Tagen nach Durchführung der Überweisung. Sollten Sie sich für eine Gewinnausschüttung entscheiden, bitten wir Sie, uns den Überweisungsbeleg unverzüglich nach der Überweisung via Email zu übermitteln |