Für Künstler gibt es unter gewissen Umständen eine Unterstützung vom Künstlersozialfonds zur Sozialversicherung.
Dafür müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Bisher war die Untergrenze als Einnahmen miuns Ausgaben definiert. Dadurch sind viele Künstler, die sehr wenig verdienen und noch dazu viele Ausgaben haben um die Unterstützung umgefallen.
Seit der Novelle dieses Gesetzes im Jahre 2015 bekommt man die Unterstützung bereits dann, wenn die Einnahmen die Untergrenze übersteigen. |